Terms for engineering and development projects.
AGB für Engineering- und Entwicklungsprojekte.
The German version is the legally controlling version. Any English translation is provided for convenience only.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Eine englische Übersetzung dient ausschließlich der besseren Verständlichkeit.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen der [[MUSTERNAME GMBH]], [[MUSTERANSCHRIFT]], Deutschland („Auftragnehmer“), und Kunden, die bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln („Kunde“).
Verträge mit Verbrauchern werden nicht auf Grundlage dieser AGB geschlossen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1. Scope and contracting party
These terms apply to contracts between [[SAMPLE NAME GMBH]], [[SAMPLE ADDRESS]], Germany (the “Contractor”), and customers acting as businesses/entrepreneurs when the contract is concluded.
Consumer contracts are not concluded under these terms. Customer terms apply only if expressly accepted by the Contractor in text form.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
Für Inhalt und Umfang eines Projekts gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarung bzw. Angebot/Auftragsbestätigung, (2) ausdrücklich einbezogene technische Spezifikation, Leistungsbeschreibung oder Pflichtenheft, (3) diese AGB.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend. Eine Beauftragung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
2. Contract documents and precedence
The following order applies: (1) individual agreement/quotation/order confirmation, (2) expressly incorporated technical specification or statement of work, (3) these terms.
Unless stated otherwise, quotations remain valid for 14 calendar days and may be accepted in text form, including by email.
3. Art der Leistungen und Erfolgsschuld
Der Auftragnehmer erbringt je nach Vereinbarung Beratungs-, Dienst- und/oder Werkleistungen, insbesondere in den Bereichen Elektronikentwicklung, Schaltungs- und PCB-Design, Prototyping, Bring-up, Debugging, Validierung, Messautomatisierung, Datenanalyse, Firmware-nahe Entwicklung sowie ergänzende Software-, Cloud- und DevOps-Leistungen.
Bei Beratungs-, Review-, Analyse-, Support- und sonstigen Dienstleistungsaufträgen wird ein fachgerechtes Tätigwerden, jedoch kein bestimmter technischer oder wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Ein bestimmter Erfolg, eine konkrete Beschaffenheit, Performance, Messgenauigkeit, Grenzwert, Serienreife, Zertifizierbarkeit oder sonstige technische Zielgröße wird nur geschuldet, wenn dies im individuellen Angebot oder in einer einbezogenen Spezifikation ausdrücklich als verbindliche Anforderung, Beschaffenheitsvereinbarung oder Abnahmekriterium bezeichnet ist.
3. Nature of services and result obligations
Depending on the agreement, the Contractor provides consulting, services and/or work-result services in electronics development, circuit and PCB design, prototyping, bring-up, debugging, validation, measurement automation, data analysis, firmware-related work and complementary software/cloud/DevOps services.
Consulting, review, analysis and support services require professional performance but do not guarantee a specific technical or commercial result unless expressly agreed.
A specific result, performance, accuracy, limit, production readiness, certification capability or other technical target is binding only if expressly identified as such in the quotation or incorporated specification.
4. Leistungsumfang und Änderungen
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den Vertragsunterlagen. Leistungen außerhalb dieses Umfangs gelten als Zusatzleistungen und bedürfen grundsätzlich der vorherigen Freigabe des Kunden in Textform.
Änderungen von Anforderungen, Schnittstellen, Bauteilen, Messzielen, Softwareumgebungen oder sonstigen Projektgrundlagen können zu Anpassungen von Vergütung, Aufwand und Terminen führen. Der Auftragnehmer weist den Kunden hierauf hin und unterbreitet bei Bedarf einen Change Request oder ein ergänzendes Angebot.
4. Scope and changes
The agreed scope is defined exclusively by the contract documents. Work outside that scope is additional work and normally requires prior customer approval in text form.
Changes to requirements, interfaces, components, measurement targets or environments may change price, effort and schedule and may be handled through a change request or supplemental quotation.
5. Technische Machbarkeit und Projektanpassung
Entwicklungsprojekte können technische Unsicherheiten enthalten, die bei Vertragsschluss trotz fachgerechter Prüfung nicht abschließend erkennbar sind. Zeigt sich während des Projekts, dass eine Anforderung objektiv nicht realisierbar ist oder nur mit einem Aufwand erreicht werden kann, der deutlich außerhalb der vereinbarten technischen oder wirtschaftlichen Prämissen liegt, informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich und schlägt nach Möglichkeit Alternativen vor.
Der betroffene Leistungsteil darf bis zur Klärung ausgesetzt werden. Können die Parteien innerhalb einer angemessenen Frist keine technisch und wirtschaftlich tragfähige Anpassung vereinbaren, kann der betroffene, abgrenzbare Leistungsteil aus wichtigem Grund beendet werden, soweit die Fortsetzung unzumutbar ist. Bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremd- und Materialkosten sind zu vergüten. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
5. Technical feasibility and project adjustment
Development work can involve technical uncertainty that cannot always be resolved at contract formation. If a requirement proves objectively infeasible or requires effort materially beyond the agreed technical/economic assumptions, the Contractor will inform the customer and, where possible, propose alternatives.
The affected work may be paused while a solution is agreed. If no reasonable adjustment can be agreed, an affected separable part may be terminated for cause where continued performance is unreasonable. Work already performed and non-cancellable external/material costs remain payable. Statutory termination rights remain unaffected.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Spezifikationen, vorhandenen Schaltungs- und Layoutdaten, Schnittstellenbeschreibungen, Zugangsdaten, Testmuster, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereit.
Der Kunde informiert ausdrücklich über sicherheitskritische Einsatzbereiche, regulatorische Anforderungen und besondere Betriebsbedingungen. Er stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Materialien, Daten und Inhalte rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Mehraufwand und Verzögerungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung beruhen, können zusätzlich berechnet werden und verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6. Customer cooperation
The customer must provide all required information, specifications, existing design data, interfaces, credentials, test samples, contacts, decisions and approvals completely and on time.
The customer must disclose safety-critical use cases, regulatory requirements and special operating conditions and must ensure that supplied data/materials may lawfully be used.
Additional effort or delay caused by incomplete, incorrect or late cooperation may be charged and extends schedules accordingly.
7. Vergütung, Abschläge und Zahlung
Die Vergütung erfolgt je nach Angebot nach Zeitaufwand, Tagessatz, Festpreis, Meilensteinen oder einer Kombination daraus. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Der Auftragnehmer kann bei Festpreis- und größeren Projekten angemessene Voraus- oder Meilensteinzahlungen verlangen, sofern dies im Angebot vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung fällig.
Material-, Fertigungs-, Versand-, Reise-, Labor-, Lizenz- und sonstige Fremdkosten werden nach Angebot bzw. tatsächlichem Aufwand berechnet. Beschaffungs- und Handlingaufwand kann gesondert berechnet werden. Reisezeit kann als Arbeitszeit abgerechnet werden, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach angemessener Mahnung und Fristsetzung berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen. Hierdurch verursachte Terminverschiebungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
7. Fees, milestones and payment
Fees may be time-based, daily-rate, fixed-price, milestone-based or a combination, as stated in the quotation. Prices are net plus applicable VAT.
Advance or milestone payments may be agreed for fixed-price or larger projects. Invoices are due within 14 calendar days without deduction by bank transfer.
Materials, manufacturing, shipping, travel, laboratory, licence and other external costs are charged as agreed or incurred. Procurement/handling effort may be charged separately. Travel time may be billable unless stated otherwise.
In case of material payment default, services may be suspended after appropriate notice and deadline.
8. Bauteile, Beschaffung und Fremdleistungen
Beschaffung kann je nach Projekt durch den Kunden oder den Auftragnehmer erfolgen. Verfügbarkeiten, Lieferzeiten, Abkündigungen und Änderungen von Drittanbieterprodukten liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers.
Ist ein vom Auftragnehmer ausgewähltes Bauteil während einer laufenden Entwicklung oder innerhalb eines gesondert vereinbarten Wartungs-/Weiterentwicklungsumfangs nicht verfügbar, wird der Auftragnehmer nach Möglichkeit eine technisch geeignete Alternative vorschlagen. Eine identische Performance oder vollständige Austauschbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Verlangt der Kunde trotz dokumentierter technischer Bedenken den Einsatz eines bestimmten Bauteils, Designs oder Verfahrens, trägt er die hieraus resultierenden Risiken, soweit der Auftragnehmer diese Risiken nicht zu vertreten hat.
8. Components, procurement and third parties
Procurement may be handled by either party depending on the project. Availability, lead times, discontinuations and supplier changes are outside the Contractor’s direct control.
Where a Contractor-selected component becomes unavailable during development or separately agreed maintenance, a suitable alternative will be proposed where reasonably possible. Identical performance or interchangeability is guaranteed only if expressly agreed.
If the customer insists on a specific component/design despite documented technical concerns, the resulting risks are borne by the customer to the extent not caused by the Contractor.
9. Termine, Lieferfristen und höhere Gewalt
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer sonstigen Vereinbarung ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind.
Fristen verlängern sich angemessen bei verspäteter Mitwirkung oder Freigabe durch den Kunden, nachträglichen Änderungen, Lieferengpässen, Ausfall von Fertigern oder Prüflaboren, höherer Gewalt sowie sonstigen Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers.
Vertragsstrafen oder pauschalierter Verzugsschaden gelten nur, wenn sie ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
9. Schedule, deadlines and force majeure
Dates are binding only if expressly designated as binding in the quotation or another agreement.
Deadlines are extended reasonably for late customer cooperation, changes, supply shortages, external manufacturer/lab failures, force majeure or other circumstances outside reasonable control.
Contractual penalties apply only if individually agreed.
10. Abnahme von Werkleistungen
Eine förmliche Abnahme gilt nur für Leistungen, bei denen nach der individuellen Vereinbarung ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet ist. Reine Beratung, Review, Analyse, Support, Messdienstleistungen nach Aufwand und sonstige Dienstleistungsanteile unterliegen keiner Abnahme.
Teilabnahmen für abgeschlossene und abgrenzbare Meilensteine können vereinbart werden. Nach Fertigstellung einer abnahmepflichtigen Leistung fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Prüfung und Abnahme auf und setzt hierfür grundsätzlich eine angemessene Frist von 7 Werktagen. Der Kunde hat eine Abnahmeverweigerung unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels zu erklären. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und Abnahmefiktion bleiben unberührt; eine konkrete Abnahmeaufforderung kann durch diese AGB nicht ersetzt werden.
10. Acceptance of result-based work
Formal acceptance applies only where a defined work result is contractually owed. Consulting, review, analysis, support and time-based measurement services are not subject to formal acceptance.
Partial acceptance may be agreed for completed separable milestones. Following completion, the customer is normally given 7 business days to inspect and accept. Refusal must identify at least one specific defect. Minor defects do not justify refusal.
Statutory acceptance rules remain unaffected.
11. Mängel, Toleranzen und Nacherfüllung
Ob eine Werkleistung mangelhaft ist, richtet sich vorrangig nach der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit und den vereinbarten Abnahmekriterien. Interne Zielwerte, Simulationen, Berechnungen, typische Werte, Optimierungsziele oder technische Einschätzungen stellen ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Garantie oder Beschaffenheitszusage dar.
Eine bloße Abweichung von einem unverbindlichen Ziel- oder Erwartungswert ist kein Mangel, sofern die ausdrücklich vereinbarte Funktion, Beschaffenheit und vereinbarten Toleranzen eingehalten werden. Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn eine ausdrücklich vereinbarte Funktion oder verbindliche Spezifikation nicht erreicht wird.
Bei berechtigten Mängeln erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit die Ursache auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Betrieb außerhalb vereinbarter Bedingungen, fehlerhafter Versorgung/Bestückung, ESD, mechanischer Beschädigung oder sonstiger unsachgemäßer Nutzung beruht.
Für Mängelansprüche aus B2B-Werkleistungen gilt – soweit gesetzlich zulässig und soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist – eine Verjährungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme. Zwingende gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei Vorsatz, Arglist, Garantien sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.
11. Defects, tolerances and cure
Defects are assessed primarily against expressly agreed characteristics and acceptance criteria. Internal targets, simulations, calculations, typical values or engineering estimates are not guarantees unless expressly agreed.
Deviation from a non-binding target is not a defect if the agreed function, characteristics and tolerances are met. A failure to meet an expressly binding function/specification may constitute a defect.
The Contractor has the first opportunity to cure valid defects. Claims do not apply to issues caused by customer/third-party modifications, operation outside agreed conditions, incorrect power/assembly, ESD, mechanical damage or misuse.
For B2B work-result services, defect claims are limited to 12 months from acceptance to the extent legally permissible, subject to mandatory exceptions.
12. Prototypen, Serienreife und regulatorische Anforderungen
Prototypen, Referenzdesigns, Evaluierungsplattformen, Versuchsträger und Entwicklungsstände sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht serienreif und nicht für sicherheitskritische oder zulassungspflichtige Anwendungen freigegeben.
CE-/EMV-Konformität, RED, RoHS-Nachweise, Functional Safety, Automotive-, Medizin-, Bahn-, Luftfahrt-, Defense- oder sonstige Branchenqualifikationen, Zertifizierungen und behördliche Zulassungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.
Sicherheitskritische Anwendungen werden ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung übernommen. Der Kunde muss solche Einsatzbereiche und die hierfür geltenden Anforderungen vor Beauftragung vollständig offenlegen.
12. Prototypes, production readiness and compliance
Unless expressly agreed, prototypes, reference designs and evaluation platforms are not production-ready and are not approved for safety-critical or regulated use.
CE/EMC, RED, RoHS evidence, functional safety, automotive, medical, rail, aviation, defence or other sector certifications/approvals are owed only if expressly included in the quotation.
Safety-critical work is accepted only under a separate agreement and the customer must disclose applicable requirements before engagement.
13. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Welche Arbeitsergebnisse und Dateiformate geschuldet sind, ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot. Ein Anspruch auf native, editierbare Entwicklungsdateien, Quelltexte oder interne Werkzeuge besteht nur, wenn diese ausdrücklich als Liefergegenstand genannt sind.
Soweit nicht anders vereinbart, gehören insbesondere native Schaltplandateien, CAD-/Mechanikdaten und interne Auswerteskripte nicht zum Standard-Lieferumfang. Andere Projektdateien – etwa PDF-Schaltpläne, Gerber-/Fertigungsdaten, BOM, Firmware, projektspezifischer Automatisierungscode, Messdaten oder Dokumentation – werden nur in dem im Angebot ausdrücklich vereinbarten Umfang geliefert.
An den ausdrücklich gelieferten kundenspezifischen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Produkte und Projekte, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Weitergabe an eigene Fertiger, Entwicklungs- und Servicepartner, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
Vorbekanntes und generisches Know-how, Methoden, Bibliotheken, Templates, wiederverwendbare Schaltungs- und Softwarebausteine, interne Tools sowie allgemeine technische Erkenntnisse verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer darf allgemeines, nicht kundenspezifisches Know-how aus Projekten weiterverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden.
Open-Source-Software und Komponenten Dritter dürfen eingesetzt werden. Für diese gelten ergänzend deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
13. Deliverables and intellectual property
Deliverables and file formats are defined exclusively in the quotation. Native/editable development files, source code or internal tools are owed only if expressly listed.
Unless otherwise agreed, native schematic files, CAD/mechanical files and internal evaluation scripts are not standard deliverables. Other project files are supplied only to the extent expressly agreed.
After full payment, the customer receives broad rights to use, modify and share expressly delivered customer-specific results with manufacturers/development/service partners as needed for its own products/projects.
Pre-existing and generic know-how, methods, libraries, templates, reusable circuit/software modules and internal tools remain with the Contractor. General non-customer-specific know-how may be reused without disclosing confidential information.
Open-source and third-party components may be used subject to their respective licence terms.
14. Vertraulichkeit und Referenznennung
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche technische, kaufmännische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Vertragsdurchführung.
Die Verpflichtung gilt für 5 Jahre nach Ende des jeweiligen Projekts. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften gilt sie solange, wie die Information rechtlich als Geschäftsgeheimnis geschützt ist.
Ein separat geschlossenes NDA geht diesen Regelungen vor. Kundenname, Logo, Projektbilder, Schaltplanausschnitte, Messergebnisse oder sonstige Projektinformationen werden nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz veröffentlicht.
14. Confidentiality and references
Both parties keep confidential information confidential and use it only for contract performance. This obligation lasts 5 years after the project; protected trade secrets remain protected for as long as legally applicable.
A separate NDA prevails. Customer names, logos, project images, schematics or results are published as references only with prior customer approval.
15. Subunternehmer
Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, Freelancer, Spezialisten, Fertiger, Prüflabore und sonstige Subunternehmer nach eigener fachlicher Auswahl einsetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet eingesetzte Personen und Unternehmen angemessen zur Vertraulichkeit.
Datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere an Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter, bleiben unberührt.
15. Subcontractors
The Contractor may use appropriately qualified employees, freelancers, specialists, manufacturers, laboratories and other subcontractors of its choosing and will impose appropriate confidentiality obligations.
Mandatory data-protection requirements for processors/sub-processors remain unaffected.
16. Cloud-, DevOps- und Produktivsysteme
Zugriffe auf produktive Systeme, Cloud-Konten, Repositories, Kundendatenbanken oder Administrationszugänge erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe des Kunden.
Der Kunde stellt vor Änderungen an produktiven Systemen geeignete, aktuelle und überprüfbare Backups sicher, soweit nicht ausdrücklich ein Backup-Leistungsumfang beauftragt wurde. Eine 24/7-Bereitschaft, garantierte Reaktionszeit oder ein SLA wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
16. Cloud, DevOps and production systems
Access to production systems, cloud accounts, repositories, customer databases or admin credentials requires prior coordination and approval.
The customer must maintain suitable current backups before production changes unless backup services are expressly included. No 24/7 support, guaranteed response time or SLA is provided unless expressly agreed.
Where personal data is processed on the customer’s behalf, the parties enter into the required data-processing agreement before such processing begins.
17. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und – soweit rechtlich zulässig – der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt.
Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Produktionsstillstand und sonstige Folgeschäden wird bei einfacher Fahrlässigkeit nur gehaftet, soweit es sich um vorhersehbare, vertragstypische Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt.
Bei Datenverlust ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
17. Liability
Liability is unlimited for intent and gross negligence, injury to life/body/health, expressly assumed guarantees and mandatory statutory liability, including product liability.
For ordinary negligence, liability applies only for breach of an essential contractual obligation and is limited to the foreseeable typical loss and, to the extent legally permissible, to the net order value of the affected individual order.
Lost profit, lost savings, indirect loss, production downtime and consequential loss are recoverable for ordinary negligence only where foreseeable and typical from breach of an essential obligation.
For data loss caused by ordinary negligence, liability is limited to typical restoration costs that would have arisen with appropriate customer backups.
18. Kündigung und Projektabbruch
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei Werkverträgen gilt insbesondere das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers; die Vergütungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei unbefristeten Dienstleistungsverhältnissen kann jede Partei, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende kündigen.
Bei Vertragsbeendigung sind alle bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits ausgelöste und nicht mehr stornierbare Material-, Fertigungs-, Lizenz-, Reise- und sonstige Fremdkosten zu vergüten.
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung oder Aussetzung kann insbesondere vorliegen bei erheblichem Zahlungsverzug, dauerhaft fehlender Mitwirkung, rechtswidrigen Anforderungen, nicht offengelegten sicherheitskritischen Rahmenbedingungen oder wenn sich eine Fortsetzung aus objektiven technischen Gründen als unzumutbar erweist und keine tragfähige Anpassung vereinbart werden kann.
18. Termination and project cancellation
Statutory termination rights remain unaffected. For indefinite service arrangements, either party may terminate with 14 calendar days’ notice to month-end unless otherwise agreed.
Upon termination, services already performed and non-cancellable materials, manufacturing, licences, travel and third-party costs are payable.
Cause for extraordinary termination/suspension may include material payment default, persistent lack of cooperation, unlawful requirements, undisclosed safety-critical conditions or objectively unreasonable technical continuation where no viable adjustment can be agreed.
19. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.
19. Set-off and retention
The customer may set off only undisputed or finally adjudicated claims. Rights of retention may be exercised only for claims arising from the same contractual relationship, to the extent legally permissible.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende gesetzliche Vorschriften, die unabhängig von einer Rechtswahl anwendbar sind, bleiben unberührt.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin, Deutschland. Zwingende internationale Zuständigkeitsvorschriften bleiben unberührt.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen werden ausschließlich zur Information bereitgestellt.
20. Governing law, jurisdiction and language
German law applies, excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). Mandatory rules that apply irrespective of a choice of law remain unaffected.
Where a jurisdiction clause is legally permitted, Berlin, Germany is the exclusive venue. Mandatory international jurisdiction rules remain unaffected.
The German version of these terms controls. Translations are informational only.
21. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden haben Vorrang.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
21. Final provisions
Amendments to individual agreements require at least text form unless stricter form is legally required. Individual agreements prevail.
If any provision is invalid, the remaining provisions remain unaffected and statutory law applies in its place.
